Tiefenpsychologische Psychotherapie
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gehört wie die analytische Psychotherapie zu den Psychodynamischen Psychotherapien. Diese Ansätze gelten neben der Verhaltenstherapie und Systemischen Therapie als wissenschaftlich wirksam und sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sozialrechtlich anerkannt. Tiefenpsychologische Therapien können sowohl als Einzelpsychotherapie und/ oder als Gruppenpsychotherapie wirksam eingesetzt werden.
Die Psychotherapieforschung konnte zeigen, dass es in der Wirksamkeit der einzelnen Psychotherapieschulen aus den drei Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Psychodynamische Psychotherapie, Systemische Psychotherapien) keines dem anderen überlegen ist. Wichtig ist, dass Sie ein positives Gefühl bei Ihrer Psychotherapeutin/ Ihrem Psychotherapeuten haben und umgekehrt. Kurz gesagt: die Chemie zwischen Beiden stimmt.
Grundannahmen
Die Tiefenpsychologie betont den Einfluss von zwischenmenschlichen Konflikten und von inneren unverstandenen Wünschen und Motiven auf die Entstehung von psychischen Beschwerden und Erkrankungen. Das Wort „Tief“ bezieht sich zudem auf die persönliche Prägung durch die tiefer- bzw. weiter zurückliegende Biografie. Aus diesen Erkenntnissen leitet die tiefenpsychologische Therapie ihr besonderes Verständnis der persönlichen Leidensgeschichte ab. Darauf aufbauend gelangen die PatientInnen mit der Zeit zu mehr innerer Freiheit und können für ihre Gegenwart und Zukunft neue Erlebens- und Handlungsoptionen entwickeln.
Behandlungsspektrum
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Stress, Burnout und Lebenskrisen
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Affektive Störungen (z. B. Depression, Dysthymie, bipolare Störungen)
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Angststörungen (z. B. Panikstörung mit/ ohne Agoraphobie, Posttraumatische Belastungsstörung, Generalisierte Angststörung, Soziale Phobie)
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Somatoforme Störungen (z. B. Schmerzstörung)
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Zwangsstörungen (z. B. Zwangsgedanken, Zwangshandlungen)
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Persönlichkeitsstörungen (z. B. Borderline-Persönlichkeitsstörung) und Verhaltensstörungen (z.B. Impulskontrollstörungen)
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Suchterkrankungen (z. B. Alkoholabhängigkeit)
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Abnorme Gewohnheiten (z.B. pathologisches Stehlen)
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Essstörungen
Ablauf
Vor der Psychotherapie
Zunächst vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch bei mir. Wir besprechen Ihr Therapieanliegen und klären, ob mein psychotherapeutisches Angebot für Sie hilfreich sein kann.
Ablauf: Entscheiden Sie sich im Anschluss für eine Psychotherapie finden zunächst 2-4 sogenannte probatorische Sitzungen statt. Diese sind wichtig um therapierelevante Informationen zusammenzutragen. Hierzu zählen beispielsweise Ihre Lebensgeschichte, bisherige Vorbehandlungen, körperliche Erkrankungen, Ihre aktuelle Lebenssituation und eine Medikamentenanamnese. Die probatorischen Sitzungen dienen auch dazu herauszufinden, ob eine gute Passung zwischen Ihnen und mir als Psychotherapeutin besteht. Zum Ende der Probatorik erhalten Sie in der Regel eine (vorläufige) Diagnose und wir besprechen das weitere Vorgehen (Anzahl und Frequenz der Sitzungen, ggf. das weitere Antragsverfahren).
In der Psychotherapie
Meistens macht es Sinn, sich zu Therapiebeginn regelmäßig in kürzeren Abständen zu sehen, im Idealfall wöchentlich für eine 50-minütige Sitzung. Daher ist es wichtig, dass ein regelmäßig stattfindender wöchentlicher Termin auch in Ihr Leben passt. Sollte es Ihnen zum Beispiel aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht möglich sein, wöchentlich in der Praxis zu erscheinen, können wir auch telefonische oder Videositzungen vereinbaren. Im Therapieverlauf können die Abstände zwischen den einzelnen Sitzungen je nach Bedarf auch größer werden.
Gesprächsform: Wir sitzen uns beim Gespräch gegenüber. Die aktuelle Lebenssituation oder Sorgen um die Zukunft haben ebenso einen wichtigen Platz in den Therapiesitzungen wie prägende Erlebnisse, Gedanken und Emotionen, die in der Vergangenheit wurzeln.
Nach der Psychotherapie (Rückfallprophylaxe)
Nach dem Therapieabschluss können zur Rückfallprophylaxe alle paar Monate noch einzelne Sitzungen vereinbart werden. Dies kann der Stabilisierung der Ergebnisse der Psychotherapie dienen und ermöglicht es Ihnen, neue Entwicklungen und Entscheidungen in Ihrem Leben noch einmal zu reflektieren.
Kosten
Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und sind in
Telefon-Vorgespräch:
10 - 15 Minuten (kostenlos)
Persönliches Erstgespräch und Probatoriken à 50 Minuten:
130,71 € - 140,70 € (3,25-facher bis max. 3,5-facher Satz)
Psychotherapie-Sitzung à 50 Minuten:
130,71 € - 140,70 € (3,25-facher bis max. 3,5-facher Satz)
Die Behandlungskosten werden je nach Versicherungsvertrag voll oder zu einem gewissen Anteil von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet.
Die aktuelle Version der GOP kann an vielen Stellen im Internet eingesehen werden, beispielsweiseunter https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2020/04/GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf
Private Krankenkassen
Grundsätzlich besteht eine Kostenübernahme für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Der Umfang der finanzierten Psychotherapie ist bei den privaten Krankenversicherungen unterschiedlich geregelt. Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlen pro Jahr (häufig 20 oder 30 Sitzungen), die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden können. Teilweise verlangen die privaten Versicherungen, ähnlich den gesetzlichen Krankenkassen, einen Antrag und entscheiden dann über die zu bewilligende Anzahl der Sitzungen. In welchem Umfang die Therapiekosten erstattet werden, hängt neben der gewählten Versicherungsgesellschaft auch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Am besten informieren Sie sich hierzu bei Ihrer privaten Krankenversicherung.
Checkliste für die Kostenklärung mit Ihrer Privatversicherung:
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Umfasst Ihr Krankenversicherungstarif eine psychotherapeutische Behandlung?
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Wenn ja, gibt es eine festgelegte Maximal-Stundenzahl für die psychotherapeutische Behandlung?
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Wie hoch ist die Erstattungshöhe pro Therapiestunde?
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Wie gestaltet sich das Antragsverfahren? Formloser Antrag oder Gutachter-Verfahren?
Selbstzahler
Sie können sich natürlich auch dafür entscheiden, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu übernehmen. In diesem Fall käme ein Therapievertrag ohne Drittbeteiligung zustande. Dadurch entfallen einige Formalien wie Antragsstellung und die Therapie kann bei günstiger Terminlage zeitnah beginnen. In diesem Fall gibt es auch keine Nachweise darüber, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Relevant ist dies z.B. für Personen, wie Lehrer und Lehrerinnen und Polizisten und Polizistinnen, die vor der Verbeamtung stehen oder die in Zukunft eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitversicherung abschließen möchten. Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfeberechtigte
Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Grundsätzlich besteht eine Kostenübernahme für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Falls mehr als 10 Sitzungen erforderlich sind, muss vorab ein Antrag bei der Beihilfestelle gestellt werden. Hierzu müssen Sie sich von Ihrer Beihilfe die entsprechenden Unterlagen zusenden lassen und ich werde dann den Antrag für Sie bearbeiten. Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich üblicherweise der Entscheidung der Beihilfestelle bzgl. der Kostenübernahme an. Es kann aber auch sein, dass die private Krankenversicherung nicht dem Beihilfebescheid folgt und weniger Sitzungen als die Beihilfe anteilig finanziert.
Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).